All About Clubhouse

Das sollten Nutzer zum Datenschutz bei Clubhouse wissen

Bild von Denise Plocinik  Denise Plocinik  2. Februar 2021 9 Minuten Lesedauer
Zwei Überwachungskameras an einer grauen Fassade.

Das US-Unternehmen Alpha Exploration brachte im März 2020 die Drop-in-Audio-Chat-App Clubhouse an den Start. Mittlerweile ist die App auch in Deutschland angekommen, doch datenschutzrechtlich noch nicht. Hier gibt es Kritik in Bezug auf die Freigabe von Kontaktdaten, Gesprächsaufzeichnungen und die DSGVO. Wir bringen Licht ins Dunkel und erläutern dir Chancen und Risiken zur Nutzung der App.

Wie sieht es konkret aus mit dem Datenschutz?

Du solltest wissen, auf welche Daten Clubhouse zugreift. Bei der Registrierung fragt die App nach dem Zugriff auf dein Adressbuch. Das Freigeben des Telefonbuchs ist keine Pflicht, wird jedoch mit besonderen Mitteln verlockend gemacht – mehr dazu im zweiten Abschnitt. Außerdem werden Gespräche temporär aufgezeichnet, was in der DSGVO unter „Wahrung berechtigter Interessen“ geregelt ist. Doch das Unternehmen geht weder in seinen Terms of Service noch in seiner Privacy Policy konkret auf die Regelungen der DSGVO für EU-Bürger ein. Die Kritik der Datenschützer scheint berechtigt. Aus den Datenschutzregelungen geht nicht genau hervor, wofür all diese Daten eigentlich verwendet werden. Clubhouse bringt somit die typischen rechtlichen Probleme von US-Apps mit sich – so auch hier. 

Zugriff auf das Adressbuch

Zugang zur App bekommt man (zumindest momentan noch) nur durch eine Einladung. Hat man die begehrte Einladung erhalten, fragt die App nach der Freigabe der Kontaktliste, um zwei Einladungen verschicken zu dürfen. Da befindet man sich schnell in der Versuchung, für das eigene Adressbuch gegen die berühmten Invites einzutauschen. Hier befinden wir uns jedoch, ähnlich wie bei WhatsApp, in einer rechtlichen Grauzone

Clubhouse erstellt Schattenprofile

Die App stellt Usern den Zugriff auf das Telefonbuch zwar frei, für jeden Nutzer wäre es aber wichtig zu wissen, dass es sich bei dem Abgleich um eine Verarbeitung personenbezogener Daten in einem datenschutzrechtlich unsicheren Drittland handelt. Der Abgleich darf laut DSGVO nur dann erfolgen, wenn die Kontakte in den Abgleich eingewilligt haben. Was Clubhouse mit den synchronisierten Kontakten macht? Die App legt sogenannte Schattenprofile für Nutzer*innen an, die in deinem Telefonbuch vorkommen, aber noch kein eigenes Profil besitzen. Je öfter eine gleiche Telefonnummer in den Adressbüchern der Clubhouse-Nutzer*innen auftaucht, desto wahrscheinlicher ist es, dass dieser Kontakt auf Clubhouse viele Freund*innen und Bekannte trifft. Wer eine Einladung übrig hat, bekommt also von Clubhouse via Rangliste empfohlen, wen es sich womöglich einzuladen lohnt.

Telefonkontakte datenschutzkonform freigeben

Alternativ könnte man auch auf Umgehungsmöglichkeiten zurückgreifen, um alle Vorzüge der Kontaktfreigabe auf Clubhouse zu nutzen, ohne dabei gegen die DSGVO zu verstoßen – ein kleiner Aufwand ist jedoch erforderlich: Du kannst deine Telefonkontakte in der Cloud speichern und im Adressbuch auf dem Handy nur die Kontakte behalten, die mit einer Freigabe einverstanden sind. 

Aufzeichnung von Gesprächen

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass das Unternehmen Gespräche temporär aufzeichnet. Diese werden nach Angaben des Unternehmens verschlüsselt gespeichert, um sie im Fall von Beschwerden oder Vergehen auswerten zu können. Wann die Aufzeichnungen gelöscht werden ist unklar. Die Speicherung solcher Aufzeichnungen erfolgt auf Basis einer Einwilligung. Ein Hinweis auf diese Einwilligung findet sich aber nicht im Anmeldeformular zu Clubhouse, sondern nur in den Nutzungsbedingungen und ist somit zumindest nach deutschem Recht unwirksam. 

Nutzung von Daten zu Werbezwecken

Clubhouse weist in seinen Datenschutzhinweisen darauf hin, dass die Daten der Nutzer*innen auch zu Werbe- und Marketingzwecken an Dritte weitergegeben werden können. Konkretere Informationen bekommen die Nutzer*innen allerdings nicht. 

Clubhouse als Unternehmen nutzen – rechtliche Bedenken?

Aus unternehmerischer Sicht gilt es, zu Beginn einen Grundsatz zu beachten: Clubhouse ist laut eigener Terms of Service nur für die privater, nicht aber für die geschäftliche Nutzung gedacht. Das ist auch der Grund weshalb in der Profilerstellung lediglich Vor- und Nachname bzw. ein Spitzname ("Alias") eingetragen werden können. Ein Feld für einen Firmennamen gibt es (offiziell) nicht – auch wenn bereits erste Unternehmen sich ein Profil erstellt haben und die Namensfelder anderweitig nutzen. Andererseits: Nutzer*innen, die auf Clubhouse zu privaten Zwecken unterwegs sind, kann man nicht verbieten, zu kommunizieren, für welches Unternehmen sie arbeiten. 

Alle obigen Punkte werden nicht grundlos skeptisch von Datenschützern betrachtet. Setze dich daher vor der App-Nutzung bewusst mit dem Thema auseinander.

 

Wir bedanken uns ganz herzlich bei unserer Gast-Autorin und "Datenschutzheldin" Carla Holterhus  für die Zusammenarbeit an diesem Artikel. Besucht sie gerne auf Instagram oder LinkedIn!

Bild von Denise Plocinik 
Autor: Denise Plocinik 

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